Gewerbe und Industrie
Wir helfen Familienunternehmen, sich vor den Gefahren des Kleingedruckten zu schützen
Gute Verträge erkennt man an ihren Klauseln – nicht an der Beitragsrechnung.
In kaum einem anderen Bereich trennt sich die Spreu so deutlich vom Weizen wie bei den Versicherungsbedingungen. Was nützt die günstigste Prämie, wenn im Schadenfall Leistungen gekürzt oder ganz verweigert werden? Besonders für Familienunternehmen kommt es auf die richtigen Vertragsklauseln an.
- Grobe Fahrlässigkeit: Nur wenn explizit vereinbart, wird auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. gekipptes Fenster, unbeaufsichtigte Maschinen) voll geleistet.
- Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen: Versteckte Pflichten, wie die Einhaltung aller Vorschriften, bergen erhebliche Kürzungsgefahren. Der BGH (Az: IV ZR 350/22, Urteil vom 25.09.2024) hat dies bestätigt. Der Versicherer kann hier nach Schwere des Verschuldens die Leistung kürzen und die Beweislast für das Nichtvorliegen liegt bei Ihnen! Im Schadenfall nur schwer zu beweisen.
- Sicherheitsvorschriften: Nicht installierte Alarmanlagen oder fehlende Prüfungen (DGUV U3) können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
- Gefahren & Ausschlüsse: Wer die Klauseln nicht genau kennt, geht fälschlicherweise davon aus, dass "alles" versichert ist. Ein gefährlicher Irrtum.
Wir verhandeln ihre Verträge so, dass das Kleingedruckte auf ihrer Seite ist und der Versicherer in der Regel nur bei Vorsatz die Leistung kürzen kann.
Wir sind keine Preisverkäufer – wir sind Problemlöser.Lassen Sie uns gemeinsam Ihre bestehenden Verträge analysieren. In 99% der Fälle finden wir Optimierungspotenzial – in Sachen Beitrag und Bedingungswerk. Da wir die speziellen Versicherungsbedingungen bei mehreren Versicherern verhandelt haben, müssen Sie in der Regel nicht mal den Versicherer wechseln.
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